Kurz beantwortet: In 14 von 16 Bundesländern dürfen Sie eine Einfriedung bis 2 m Höhe ohne Baugenehmigung errichten – außer im Außenbereich. Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz nennen für Einfriedungen im Innenbereich in der Bauordnung keine Höhengrenze. Genehmigungsfrei heißt aber nicht regelfrei: Bebauungsplan und Gestaltungssatzung der Gemeinde können niedrigere Höhen vorschreiben, und das Nachbarrecht vieler Länder verlangt eine ortsübliche Einfriedung. Lässt sich keine Ortsübung feststellen, gilt dort meist ein Zaun von etwa 1,20 bis 1,25 m als Maßstab.
Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen Überblick über die Rechtslage (Stand: September 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung. Gesetze ändern sich; maßgeblich sind die jeweils geltende Fassung und die Auskunft Ihrer Gemeinde oder Bauaufsicht.
Drei Regelebenen: Bauordnung, Gemeinde und Nachbarrecht
Ob ein Zaun in einer bestimmten Höhe zulässig ist, entscheidet nicht ein einziges Gesetz. Drei Ebenen greifen ineinander:
- Landesbauordnung: Sie legt fest, bis zu welcher Höhe eine Einfriedung verfahrensfrei ist, also ohne Bauantrag errichtet werden darf. Das ist öffentliches Recht, und jedes Bundesland hat seine eigene Bauordnung.
- Gemeinde: Ein Bebauungsplan oder eine örtliche Gestaltungssatzung kann Art, Gestaltung und Höhe von Einfriedungen strenger regeln – zum Beispiel eine geringere Höhe im Vorgarten oder nur offene Zäune. Alle Landesbauordnungen erlauben den Gemeinden solche Vorschriften.
- Nachbarrecht: Es regelt das Verhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Nachbarn: ob der Nachbar eine Einfriedung verlangen kann, wie sie beschaffen sein muss, wo sie steht und wer sie bezahlt. Zwölf Bundesländer haben dafür ein eigenes Nachbarrechtsgesetz. Bayern regelt das Nachbarrecht im Ausführungsgesetz zum BGB, allerdings ohne Vorschriften zur Einfriedung. Bremen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern haben kein Landesgesetz; dort gilt nur das Bürgerliche Gesetzbuch.
Wichtig: Verfahrensfrei bedeutet nur, dass kein Genehmigungsverfahren nötig ist. Die Landesbauordnungen stellen ausdrücklich klar, dass auch verfahrensfreie Anlagen alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhalten müssen. Das private Nachbarrecht gilt unabhängig davon.
Zaunhöhe nach Bundesland: die Übersicht
Die Tabelle zeigt für jedes Land, bis zu welcher Höhe eine Einfriedung im Innenbereich ohne Baugenehmigung errichtet werden darf, und welchen Maßstab das Nachbarrecht nennt, wenn sich in der Umgebung keine ortsübliche Einfriedung feststellen lässt. Im Außenbereich sind in allen Ländern nur bestimmte offene Einfriedungen verfahrensfrei, etwa für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe.
| Bundesland | Ohne Baugenehmigung bis (Bauordnung) | Nachbarrecht: Maßstab ohne feststellbare Ortsübung |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | keine Höhengrenze im Innenbereich § 50 Abs. 1 LBO i. V. m. Anhang 1 Nr. 7 a |
keine Standardhöhe; tote Einfriedungen über 1,50 m (außer Drahtzäunen) müssen um die Mehrhöhe von der Grenze abrücken (§ 11 NRG) |
| Bayern | 2 m, auch Sichtschutzzäune Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 a BayBO |
kein eigenes Nachbarrechtsgesetz; das AGBGB enthält keine Regeln zur Einfriedung, es gilt das BGB |
| Berlin | 2 m § 61 Abs. 1 Nr. 7 a BauO Bln |
etwa 1,25 m hoher Maschendrahtzaun (§ 23 NachbG Bln) |
| Brandenburg | 2 m § 61 Abs. 2 Nr. 7 a BbgBO |
etwa 1,25 m hoher Maschendrahtzaun (§ 32 BbgNRG); Anzeige 2 Wochen vorher (§ 29) |
| Bremen | 2 m (bis Ende 2026 ausgenommen: Gebiete mit örtlichen Gestaltungsvorschriften) § 61 Abs. 1 Nr. 7 a BremLBO |
kein Nachbarrechtsgesetz, es gilt das BGB |
| Hamburg | 2 m; an öffentlichen Wegen und Grünflächen sowie im Vorgartenbereich höchstens 1,50 m und durchbrochen Anlage zu § 61 Abschnitt I Nr. 7 a und § 8 Abs. 3 HBauO |
kein Nachbarrechtsgesetz, es gilt das BGB |
| Hessen | 2 m, auch Sichtschutzzäune und Terrassentrennwände § 63 HBO i. V. m. Anlage Abschnitt I Nr. 7.1 |
1,2 m hoher Zaun aus verzinktem Maschendraht (§ 15 Hessisches Nachbarrechtsgesetz) |
| Mecklenburg-Vorpommern | 2 m § 61 Abs. 1 Nr. 7 a LBauO M-V |
kein Nachbarrechtsgesetz, es gilt das BGB |
| Niedersachsen | 2 m § 60 Abs. 1 NBauO i. V. m. Anhang Nr. 6.1 |
bis zu 1,20 m hoher Zaun (§ 28 NNachbG) |
| Nordrhein-Westfalen | 2 m § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 a BauO NRW |
etwa 1,20 m hohe Einfriedung (§ 35 NachbG NRW) |
| Rheinland-Pfalz | keine Höhengrenze im Innenbereich; ohne Abstandsfläche an der Grenze bis 2 m § 62 Abs. 1 Nr. 6 a und § 8 Abs. 7 LBauO |
1,2 m hoher Zaun aus festem Maschendraht (§ 39 LNRG); Anzeige 2 Wochen vorher (§ 41) |
| Saarland | 2 m, auch Sichtschutzwände § 61 Abs. 1 Nr. 7 a LBO |
1,2 m hoher Zaun aus festem Maschendraht (§ 43 Saarländisches Nachbarrechtsgesetz); Anzeige 2 Wochen vorher (§ 45) |
| Sachsen | 2 m § 61 Abs. 1 Nr. 7 a SächsBO |
keine Einfriedungspflicht und keine Standardhöhe (§ 4 SächsNRG) |
| Sachsen-Anhalt | 2 m § 60 Abs. 1 Nr. 7 a BauO LSA |
bis zu 2,0 m hoher Zaun (§ 23 NbG); schriftliche Anzeige 4 Wochen vorher (§ 27) |
| Schleswig-Holstein | 2 m § 61 Abs. 1 Nr. 7 a LBO |
etwa 1,20 m hoher Maschendrahtzaun (§ 31 NachbG Schl.-H.) |
| Thüringen | 2 m § 63 Abs. 1 Nr. 7 a ThürBO |
1,2 m hoher Zaun aus festem Maschendraht (§ 39 ThürNRG); Anzeige 2 Wochen vorher (§ 41) |
Stand: September 2026. Geprüft anhand der zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassungen der Landesbauordnungen und Nachbarrechtsgesetze. In Brandenburg (2026), Hamburg (2026) und Thüringen (2024) wurden die Bauordnungen neu gefasst; ältere Paragrafenangaben im Internet sind dort häufig veraltet. Die Quellen finden Sie am Ende des Beitrags.
Was „ortsübliche Einfriedung“ bedeutet
In den meisten Ländern mit Nachbarrechtsgesetz gilt: Verlangt der Nachbar eine Einfriedung, muss sie ortsüblich sein. Ortsüblich ist, was in der näheren Umgebung bei vergleichbaren Grundstücken überwiegend vorhanden ist – typischerweise in derselben Straße oder im selben Wohngebiet. Stehen dort überwiegend halbhohe Stabgitterzäune, ist eine 2 m hohe, geschlossene Wand nicht ortsüblich, auch wenn sie baurechtlich ohne Genehmigung errichtet werden dürfte.
Lässt sich keine Ortsübung feststellen, nennen die Gesetze einen Ersatzmaßstab: in Berlin und Brandenburg einen etwa 1,25 m hohen Maschendrahtzaun, in Hessen, Rheinland-Pfalz, im Saarland, in Schleswig-Holstein und in Thüringen einen rund 1,20 m hohen Maschendrahtzaun, in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen eine etwa 1,20 m hohe Einfriedung ohne Materialvorgabe. Sachsen-Anhalt lässt in diesem Fall einen bis zu 2 m hohen Zaun zu; Sachsen kennt weder eine Einfriedungspflicht noch eine Standardhöhe.
Diese Werte beschreiben, was ein Nachbar verlangen kann – ein allgemeines Höhenverbot sind sie nicht. In der Praxis haben sie trotzdem Gewicht: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Nachbar, der nach Landesrecht eine Einfriedung verlangen kann, unter Umständen auch die Beseitigung einer vorhandenen, nicht ortsüblichen Einfriedung verlangen darf. In einem Fall aus Hessen ging es um eine rund 2 m hohe Metallwand direkt an der Grenze (Urteil vom 21.09.2018, V ZR 302/17), in einem Fall aus Nordrhein-Westfalen um eine rund 2 m hohe Einfriedigung (Urteil vom 17.01.2014, V ZR 292/12).
Zaun auf der Grenze oder auf dem eigenen Grundstück?
Steht der Zaun vollständig auf Ihrem Grundstück, gehört er Ihnen: Sie tragen Errichtung und Unterhalt allein und entscheiden über die Ausführung im Rahmen der geltenden Vorschriften. Direkt auf die Grundstücksgrenze setzen Sie einen Zaun in der Regel nur mit Zustimmung des Nachbarn oder dort, wo das Landesnachbarrecht eine gemeinsame Einfriedung auf der Grenze vorsieht. Ein solcher gemeinsam genutzter Grenzzaun wird von beiden Nachbarn zu gleichen Teilen unterhalten (§ 922 BGB).
Viele Nachbarrechtsgesetze regeln zusätzlich die Errichtungskosten: Sind beide Nachbarn zur Einfriedung verpflichtet, tragen sie diese meist je zur Hälfte, begrenzt auf die Kosten einer ortsüblichen Einfriedung. Wer eine aufwendigere Ausführung möchte, zahlt die Mehrkosten in der Regel selbst.
In Brandenburg, Rheinland-Pfalz, im Saarland und in Thüringen müssen Sie den Bau einer Einfriedung dem Nachbarn mindestens zwei Wochen vorher anzeigen, in Sachsen-Anhalt schriftlich mindestens vier Wochen vorher. Auch wo das nicht vorgeschrieben ist, erspart ein Gespräch mit schriftlicher Vereinbarung über Position, Höhe und Ausführung späteren Streit.
Sichtschutzzaun: was zusätzlich gilt
Für blickdichte Zäune gelten grundsätzlich dieselben Höhen. Bayern, Hessen und das Saarland nennen Sichtschutzzäune bzw. Sichtschutzwände in der Bauordnung sogar ausdrücklich. Einige Punkte kommen aber hinzu:
- Abstandsflächen: Geschlossene Einfriedungen sind in den meisten Ländern bis 2 m Höhe direkt an der Grenze zulässig. Wird eine Sichtschutzwand höher, kann sie wie ein Gebäude Abstandsflächen auslösen.
- Hamburg: An öffentlichen Wegen und Grünflächen sowie zwischen Nachbargrundstücken im Bereich der Vorgärten dürfen Einfriedungen höchstens 1,50 m hoch sein und müssen durchbrochen sein (§ 8 Abs. 3 HBauO). Ein blickdichter Zaun ist dort also nicht zulässig.
- Baden-Württemberg: Nach § 11 des Nachbarrechtsgesetzes muss eine geschlossene („tote“) Einfriedung, die höher als 1,50 m ist, um die Mehrhöhe von der Grenze abrücken – ein 1,80 m hoher Sichtschutzzaun also um 30 cm. Drahtzäune sind ausgenommen; ob ein Doppelstabmattenzaun mit eingeflochtenen Sichtschutzstreifen noch als Drahtzaun gilt, ist nicht abschließend geklärt.
- Windlast: Eine geschlossene Fläche fängt deutlich mehr Wind ab als ein offenes Gitter. Pfosten und Fundamente müssen dafür ausgelegt sein. Welche Lösungen es gibt, zeigt unser Ratgeber Doppelstabmattenzaun mit Sichtschutz.
An der Straße und im Vorgarten
Zur Straße hin sind die Vorgaben oft strenger als zum Nachbarn. Viele Gemeinden regeln Einfriedungen im Vorgarten per Bebauungsplan oder Gestaltungssatzung, etwa durch eine geringere Höhe oder die Vorgabe offener Zäune oder Hecken. An Grundstücksausfahrten sollte außerdem die Sicht auf Gehweg und Straße frei bleiben. Fragen Sie vor dem Kauf bei Ihrer Gemeinde nach, ob für Ihr Grundstück solche Vorgaben bestehen.
Für den Vorgarten eignen sich niedrige, offene Zaunelemente, zum Beispiel ein Schmuckzaun aus Metall mit Höhen ab rund 80 cm. Welche Höhe und welches Modell zu Ihrem Vorgarten passen, zeigt unser Ratgeber Vorgartenzaun aus Metall.
In fünf Schritten zur zulässigen Zaunhöhe
- Vorgaben der Gemeinde prüfen: Fragen Sie beim Bauamt, ob für Ihr Grundstück ein Bebauungsplan oder eine Satzung mit Regeln zu Einfriedungen gilt. Viele Bebauungspläne sind im Geoportal der Gemeinde oder des Landes einsehbar.
- Innen- oder Außenbereich klären: Die genehmigungsfreie Höhe gilt nicht im Außenbereich, also nicht außerhalb bebauter Ortsteile ohne Bebauungsplan.
- Landesrecht nachschlagen: Die Tabelle oben zeigt die Höhe und die Nachbarrechtsregel Ihres Bundeslands.
- Ortsüblichkeit einschätzen: Welche Zäune stehen in Ihrer Straße? Orientieren Sie sich daran, besonders bei Höhe und Blickdichte.
- Mit dem Nachbarn sprechen: Klären Sie Position, Höhe und Ausführung vorab, halten Sie die Einigung schriftlich fest und beachten Sie eine gesetzliche Anzeigefrist.
Welche Zaunhöhe für welchen Zweck?
| Zweck | Übliche Höhe | Passende Lösung |
|---|---|---|
| Vorgarten, Beeteinfassung | 80 bis 105 cm | Schmuckzaun oder niedriger Doppelstabmattenzaun |
| Grundstücksgrenze, Haustiere | 120 bis 165 cm | Doppelstabmattenzaun in 123 bis 163 cm |
| Sichtschutz an Terrasse und Garten | 180 bis 200 cm | Doppelstabmatten mit Sichtschutzstreifen |
Den kompletten Zaun mit passenden Pfosten erhalten Sie als Zaun-Komplettset in Höhen von 83 bis 183 cm. Denken Sie bei der Planung auch an die Pfosten: Zu jeder Zaunhöhe gehört eine bestimmte Pfostenlänge, weil ein Teil einbetoniert wird. Die Tabelle dazu steht im Ratgeber Pfostenlänge beim Doppelstabmattenzaun.
Häufige Fragen zur Zaunhöhe
Wie hoch darf ein Zaun ohne Genehmigung sein?
In 14 von 16 Bundesländern ist eine Einfriedung bis 2 m Höhe verfahrensfrei, also ohne Baugenehmigung erlaubt – außer im Außenbereich. Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz nennen für Einfriedungen im Innenbereich keine Höhengrenze in der Bauordnung; in Rheinland-Pfalz dürfen sie ohne Abstandsfläche an der Grenze aber ebenfalls nur 2 m hoch sein. Ein Bebauungsplan oder eine Gestaltungssatzung der Gemeinde kann niedrigere Höhen vorschreiben.
Darf ich einen 2 m hohen Zaun zum Nachbarn bauen?
Baurechtlich ist das in den meisten Bundesländern ohne Genehmigung möglich, sofern Bebauungsplan und Satzung nichts anderes bestimmen. Nachbarrechtlich kommt es darauf an, was in Ihrer Umgebung ortsüblich ist: Kann Ihr Nachbar nach Landesrecht eine Einfriedung verlangen, kann er unter Umständen auch die Beseitigung einer nicht ortsüblichen, rund 2 m hohen Wand verlangen. Sprechen Sie Höhe und Ausführung deshalb vorher mit Ihrem Nachbarn ab.
Was bedeutet ortsübliche Einfriedung?
Ortsüblich ist die Einfriedung, die in der näheren Umgebung bei vergleichbaren Grundstücken überwiegend vorhanden ist, etwa in der Straße oder im Wohngebiet. Lässt sich keine Ortsübung feststellen, nennen viele Nachbarrechtsgesetze einen Ersatzmaßstab, meist einen etwa 1,20 bis 1,25 m hohen Zaun; in Sachsen-Anhalt sind es bis zu 2 m.
Wer muss den Zaun bezahlen?
Steht der Zaun vollständig auf Ihrem Grundstück, tragen Sie die Kosten allein. Sind beide Nachbarn nach Landesrecht zur Einfriedung verpflichtet, teilen sie die Errichtungskosten in der Regel je zur Hälfte, meist begrenzt auf die Kosten einer ortsüblichen Einfriedung. Die Unterhaltung eines gemeinsam genutzten Zauns auf der Grenze tragen beide Nachbarn zu gleichen Teilen (§ 922 BGB).
Muss ich meinen Nachbarn vor dem Zaunbau informieren?
In Brandenburg, Rheinland-Pfalz, im Saarland und in Thüringen müssen Sie den Bau einer Einfriedung mindestens zwei Wochen vorher anzeigen, in Sachsen-Anhalt schriftlich mindestens vier Wochen vorher. In den übrigen Ländern haben wir keine vergleichbare Anzeigepflicht gefunden; ein Gespräch mit schriftlicher Vereinbarung beugt Streit aber in jedem Fall vor.
Gilt für einen Sichtschutzzaun eine andere Höhe?
In der Regel gelten dieselben Höhen; Bayern, Hessen und das Saarland nennen Sichtschutzzäune bzw. Sichtschutzwände in der Bauordnung ausdrücklich. In Hamburg müssen Einfriedungen an öffentlichen Wegen und Grünflächen sowie im Vorgartenbereich durchbrochen und höchstens 1,50 m hoch sein. In Baden-Württemberg müssen geschlossene Einfriedungen über 1,50 m um die Mehrhöhe von der Grenze abrücken.
Quellen
Gesetzestexte und Rechtsprechung, geprüft im September 2026:
- Baden-Württemberg: LBO 2026, Anhang 1 (Merkblatt Architektenkammer BW)
- Baden-Württemberg: § 11 Nachbarrechtsgesetz
- Bayern: Art. 57 BayBO
- Bayern: Broschüre „Rund um die Gartengrenze“ (Justizministerium, Stand April 2025)
- Berlin: § 61 BauO Bln
- Berlin: §§ 21–26 NachbG Bln
- Brandenburg: Brandenburgische Bauordnung
- Brandenburg: Brandenburgisches Nachbarrechtsgesetz
- Bremen: Bremische Landesbauordnung 2024
- Hamburg: Hamburgische Bauordnung 2025 (Lesefassung)
- Hessen: Hessische Bauordnung (Broschüre, Stand Oktober 2025)
- Hessen: Nachbarrecht in Hessen (Justizministerium)
- Mecklenburg-Vorpommern: § 61 LBauO M-V
- Niedersachsen: NBauO, Anhang zu § 60
- Niedersachsen: § 28 NNachbG
- Nordrhein-Westfalen: BauO NRW 2018
- Nordrhein-Westfalen: Nachbarrechtsgesetz NRW
- Rheinland-Pfalz: § 62 LBauO
- Rheinland-Pfalz: § 39 LNRG
- Saarland: § 61 LBO
- Saarland: § 43 Saarländisches Nachbarrechtsgesetz
- Sachsen: Sächsische Bauordnung
- Sachsen: Sächsisches Nachbarrechtsgesetz
- Sachsen-Anhalt: § 60 BauO LSA
- Sachsen-Anhalt: § 22 ff. Nachbarschaftsgesetz
- Schleswig-Holstein: § 61 LBO
- Schleswig-Holstein: § 28 ff. NachbG Schl.-H.
- Thüringen: § 63 ThürBO
- Thüringen: § 39 ThürNRG
- BGH, Urteil vom 21.09.2018 – V ZR 302/17
- BGH, Urteil vom 17.01.2014 – V ZR 292/12